Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN FÜR DEN KAUFMÄNNISCHEN GESCHÄFTSVERKEHR DER WMKS WEBER MAHN GBR

1. Geltung dieser Bedingungen
1.1 Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur für Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe und juristischen Personen, auch des öffentlichen Rechts, in Deutschland; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung schriftlich zu. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Unsere Verkaufsbedingungen gelten für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Leistung gelten diese Geschäftsbedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
1.3. Alle zur Ausführung des Vertrages getroffene Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.

2. Angebot - Angebotsunterlagen – Vertragsschluss
2.1. Stellt eine Bestellung ein Angebot gemäß § 145 BGB dar, so kann WKMS dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen.
2.2. Unsere Angebote erfolgen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit. Alle Verkaufsunterlagen (Kataloge, Internetseite, Werbematerialien (auch in elektronischer Form) gelten nicht als Angebot, sondern als Aufforderung an den Kunden ein Angebot abzugeben. Die Angaben in den Auftragsbestätigungen zu Lieferungsumfang, Aussehen, Leistungen, Maße und Gewichte sind als annähernd zu betrachten und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar.
2.3. An Abbildungen, Zeichnungen, Druckunterlagen, Schablonen, Mustern und sonstigen Unterlagen behalten wir, bzw. unsere Vorlieferanten uns Eigentums- und Urheberrechte vor, auch wenn die Kosten für die Erstellung dem Kunden weiterverrechnet werden. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
2.4. Für vom Kunden zur Verfügung gestellte Druckvorlagen und andere Unterlagen trägt ausschließlich der Kunde die Verantwortung. Eine vom Kunden erklärte Druckfreigabe ist verbindlich. Widerspricht der Kunde einem übersandten Korrekturabzug nicht innerhalb von 3 Tagen, wird dieser verbindlich.
2.5. Der Kunde haftet dafür, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen frei von Rechten Dritter sind. Mit Auftragserteilung stellt uns der Kunde von sämtlichen Ansprüchen frei, die gegen uns wegen etwaiger Rechtsverletzungen erhoben werden. Wir sind nicht verpflichtet, Aufträge zu übernehmen bzw. können von Aufträgen zurücktreten, die eine Verletzung von Rechter Dritter mit sich bringen oder die Gefahr derartiger Verletzungen bergen.

3. Erfüllungsort und Gefahrtragung
Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Abgangsort der Ware. Lieferungen erfolgen ab Werk oder dem Auslieferungslager. Die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der Ware geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist, das Lager des Verkäufers zwecks Versendung verlassen hat oder auf Wunsch des Käufers und mit unserem Einverständnis sich der Versand verzögert. Im letzteren Fall geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

4. Lieferfristen und Verzug
4.1. Lieferung- und Leistungsverzögerungen auf Grund von höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die uns die Leistung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere behördliche Anordnungen, Streik, Aussperrung usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten und berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Vorlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.2. Schadensersatzansprüchen kann der Käufer nicht daraus herleiten, dass sich die Lieferzeit verlängert oder der Verkäufer von seiner Leistungspflicht frei wird.
4.3. Die durch Änderungswünsche des Käufers hinsichtlich der zu erbringenden wie auch der bereits erbrachten Leistungen verursachten Liefer- und Leistungsverzögerungen, sind auch bei zuvor verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen vom Verkäufer nicht zu vertreten. Schadenersatzansprüche können aus der hierdurch verursachten Verzögerung nicht hergeleitet werden.
4.4. Bei einer uns vertretenden Überschreitungen einer vereinbarten Lieferfrist ist ein Verzug erst mit Ablauf einer durch den Käufer bzw. Besteller zu setzenden angemessenen Nachfrist gegeben.

5. Sachmängelhaftung
5.1. Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit der Kaufsache, die handelsübliche oder technisch unvermeidbar sind, begründen keinen Mangel.
5.2. Abweichungen von der vereinbarten Menge von bis zu 10 % sind branchenüblich und gelten als ordnungsgemäße Erfüllung. Bei einer solchen Abweichung wird nur die tatsächlich gelieferte Menge in Rechnung gestellt.
5.3. Der Käufer hat die gelieferte Ware – gegebenenfalls auch durch Probebenutzung – bei ihrem Eingang auf Mängel bezüglich der Beschaffenheit, Menge und Einsatzzweck unverzüglich (§ 377 HGB) zu prüfen.
5.4. Zum Erhalt der Sachmängelhaftungsrechte müssen Mängel sofort, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen ab Eingang der Lieferung – bei verborgenen Mängeln sofort nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 6 Monate nach Erhalt der Ware – schriftlich mitgeteilt werden. Andernfalls gilt die gelieferte Ware als genehmigt.

6. Zahlungsbedingungen
6.1. Unsere Preise gelten ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten; diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten Vereinbarung oder müssen sich aus unserer Auftragsbestätigung ergeben.
6.2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
6.3. Der Abzug von Skonto bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.
6.4. Es gelten die gesetzlichen Regeln in Bezug auf die Folgen des Zahlungsverzugs.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.
7.2. Uns ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder umzubilden ("Verarbeitung"). Die Verarbeitung erfolgt für den Käufer.
7.3. Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Käufer hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an uns ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen und nur in Höhe des Betrages, der dem vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der uns abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.
7.4. Bis auf Widerruf sind wir zur Einziehung der abgetretenen Forderungen befugt. Der Käufer wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an uns weiterleiten. Bei Vorliegen berechtigter Interessen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Käufers, sind wir berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Käufers zu widerrufen. Außerdem können wir nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Käufer gegenüber den Abnehmern verlangen.
7.5. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Käufer uns die zur Geltendmachung von dessen Rechten gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
7.6. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Käufer eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Käufer uns unverzüglich zu benachrichtigen. Die Weiterveräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an uns erfolgt. Wir haben mit dem Abnehmer zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt.

8. Sonstiges
8.1. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
8.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der WMKS Weber Mahn GbR
8.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine andere Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.